Inhaltsverzeichnis
1. Nutzung des Mietgegenstandes
1.1 Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Miet-Pedelecs / Spezialfahrrades / Mietgegenstandes – im folgenden „eBike“ genannt – an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
1.2 Der Mieter darf das eBike nebst Zubehör nur gemäß Reservierungsdauer und in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (STVO), benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Die Benutzung des eBikes / des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr.
1.3 Das eBike darf nur vom Mieter gefahren werden.
1.4 Fahrberechtigung / Mindestalter: Das Mindestalter für die Nutzung der eBikes beträgt 18 Jahre. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
2. Pflichten des Mieters
2.1 Der Mieter verpflichtet sich das eBike nebst Zubehör pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren, verschlossenen Ort (Raum) abzustellen. Außerhalb geschlossener Räume ist das eBike beim Abstellen an einem festen Gegenstand (fest montierter Fahrradständer, Laterne, Zaun etc.) gegen Diebstahl zu sichern. Die Pedelecs werden in geladenem Zustand übergeben. Für das rechtzeitige Nachladen des Elektrofahrrad-Akkus unterwegs ist der Mieter verantwortlich. Bei mehrtägiger Mietdauer ist auf das Laden des Akkus über Nacht zu achten! Die Rückgabe des Elektrofahrrades mit leerem Akku ist natürlich erlaubt. Die Kosten für das Laden des Akkus, unterwegs oder bei mehrtägiger Mietdauer, sind vom Mieter zu tragen.
2.2 Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel fotografisch zu dokumentieren und bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
3. Mängel / Reparatur während der Mietzeit
3.1 Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten (dies gilt nicht für Verschleißschäden gemäß Punkt 3.2.), wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes sowie der max. Belastung von Gepäckträgern und eBike-Körben eines Pedelecs trägt der Mieter die Kosten für Reparatur.
3.2 Bei Schäden, wie z.B. Schlauch- und Reifendefekte, Speichenbrüchen, Schaltung incl. Züge, etc., trägt der Mieter die Kosten.
3.3 Bei Defekten am eBike ist vor der Reparatur in einer Werkstatt sofort der eBike Store Leipzig telefonisch unter 0341/47847840 zu benachrichtigen, andernfalls behält sich die eBike Store Leipzig West GmbH vor, die Kosten nicht zu erstatten. Wir übernehmen bei evtl. auftretenden Defekten an den Leihrädern keine Haftung für Folgeschäden, wie Hotelkosten, Taxi und Bahnkosten, Abholservice, Telefonkosten etc..
4. Unfall und Verlust / Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das eBike in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhanden gekommen ist, Diebstahl von Zubehör ist ebenfalls anzuzeigen. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht gemäß Versicherungsbedingungen (Vorlage einer Skizze etc.) vorzulegen, sowie Fotos anzufertigen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
5. Haftung
5.1 Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
5.2 Der Mieter hat das eBike in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
5.3 Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des eBikes / des Mietgegenstandes und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Bei Diebstahl haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
6. Rückgabe
6.1 Der Mieter hat das eBike / das Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben, und zwar während der Geschäftszeiten des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
6.2 Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
6.3 Wird das eBike nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
6.4 Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Pedelecs, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, dem Mieter gegenüber zu beanstanden und die Reparatur zu berechnen.
7. Stornogebühren
7.1 Bis 72 Stunden vor Leihbeginn ist das Stornieren kostenfrei.
7.2 Ab 72 Stunden oder weniger vor Verleihbeginn betragen die Stornogebühren 100 % des Verleihpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig.
8. Kaution
8.1 Kautionen werden bei persönlicher, mängelfreier Rückgabe des Pedelecs in der Verleihstation oder am gesondert vereinbarten Übergabepunkt vollumfänglich zurückerstattet.
8.2 Die Kaution pro eBike inklusive der gewählten Zusatzoptionen beträgt 100,-€.
8.3 Die Kaution pro Zubehör beträgt 50,-€.
8.3 Die Kaution muss bei vereinbarter Abholung der Mietsache in der Verleihstation hinterlegt oder im Vorfeld mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Zahlarten überwiesen werden.
9. Allgemeines
9.1 Weitere Nebenabreden werden nicht geschlossen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
9.2 Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.